Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte
Der offizielle Name lautet: "Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte". Die saarländischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind also zugleich Mitglieder der Ärztekammer, was in Deutschland einmalig ist.
Die Organisationsform der "Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Mitglieder sind alle im Saarland berufstätigen oder wohnhaften Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Ausübung der Zahnheilkunde erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz). Die Existenzberechtigung, die Organisationsstruktur und der Aufgabenbereich leiten sich unmittelbar aus dem Saarländischen Heilberufekammergesetz ab. Die wichtigsten, erlassenen Ordnungen sind die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung. Für die Privatliquidation des Zahnarztes ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die amtliche Grundlage.
Geschäftsstelle
Ärztekammer des Saarlandes
- Abteilung Zahnärzte -
Körperschaft des öffentlichen Rechtes
Puccinistraße 2
66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61
66016 Saarbrücken
T +49 681 586080
F +49 681 5846153
E-Mail
Link
Vorstand
Vorsitzender:
Sanitätsrat Dr. med. dent. Hans Joachim Lellig
Vizepräsident:
Jörg Römer
Geschäftsführung
Geschäftsführer:
Bernhard Kunz Ass.Jur.
T +49 681 5860820
E-Mail
Stellv. Geschäftsführer:
Dr. Jur. Frank Lauterbach
T +49 681 5860816
E-Mail
Sekretariat:
Tanja Kempf, Rita Müller
T +49 681 5860815
E-Mail Kempf
Aufgaben der Zahnärztekammer:
Als körperschaftliche Vertretung aller saarländischen Zahnärztinnen und Zahnärzte obliegen nach dem Heilberufekammergesetz insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der beruflichen Belange der Mitglieder unter Beachtung des Wohles der Allgemeinheit.
- Motivation und Unterstützung der Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Berufspflichten und Angebot zur Hilfe und Anregungen bei Problemen.
- Förderung der beruflichen Fortbildung der Mitglieder und Regelung der Bedingungen der beruflichen Weiterbildung (z.B. zum Kieferorthopäden, zum Oralchirurgen).
- Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ehemals: Zahnarzthelferinnen) und Angebote zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal des Praxisteams (z.B. in der Prophylaxe).
- Überprüfung der Qualität in der Zahnheilkunde (z.B. durch unsere Fortbildungsmaßnahmen, aber auch durch die Röntgenstelle und das betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Betreuungskonzept).
- Vorhaltung einer Patientenberatungsstelle und bei eventuellen Problemem mit einem Zahnarzt, auch eine Schlichtungsstelle.
- Zusammenarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und Betreuung, gemeinsam mit finanzieller Unterstützung der Gesetzlichen Krankenkassen, der saarländischen Kindergärten und Grundschulen in der zahnmedizinischen Prophylaxe.
- Organisation für gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Zahnärztlichen Notfalldienst in sprechstundenfreien Zeiten.
- Schulung von Gutachtern für alle Gebiete der Zahnheilkunde und Bennenung bei Anfragen von Gerichten.
- Auskünfte zu Fragen der Abrechnungen nach der Privatgebührenordnung.