Zahnärztekammer Berlin
Im Rahmen der Förderung und Bewahrung der Berufsinteressen und Pflichten ihrer Mitglieder bietet die Landeszahnärztekammer einen umfangreichen Katalog an Dienstleistungen und konkreter Hilfestellungen an.
Geschäftsstelle
Zahnärztekammer Berlin
Körperschaft des öffentl. Rechts
Stallstraße 1
10585 Berlin
T +49 30 34 808-0
F +49 30 34 808-240
info@zaek-berlin.de
www.zaek-berlin.de
Vorstand
Präsident:
Dr. Wolfgang Schmiedel
Vizepräsident:
Dr. Michael Dreyer
Tel: +49 30 348 08-135
E-Mail
Sekretariat:
Andrea Borgolte
Tel: +49 30 348 08-130
Birgit Schwarz
Tel: +49 30 348 08-131
Geschäftsführung
Geschäftsführer:
Dr. Jan Fischdick
Tel: +49 30 348 08-130
Stv. Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Henning Fischer
Tel: +49 30 348 08-132
Aufgaben der Kammer
Die Zahnärztekammer Berlin ist die Berufsvertretung aller Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie hat den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR), das heißt, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer staatlichen Aufsichtsbehörde (die für den Bereich Gesundheit zuständige Senatsverwaltung) kontrolliert wird. Der Staat übt die Rechtsaufsicht aus, nicht jedoch die Fachaufsicht.
Wesentliche Aufgaben der Zahnärztekammer Berlin sind:
- Schaffung und Erhaltung einer einheitlichen Berufsauffassung
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen beruflichen Fragen
- Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Überwachung der Berufsordnung zur Gewährleistung des Ansehens des Berufsstandes
- Regelung und Durchführung der Berufsgerichtsbarkeit
- Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ärzten untereinander und mit Patienten
- Zuständige Stelle für die Berufsausbildung des Fachpersonals der Kammerangehörigen
- Qualitätssicherung Röntgen
- Gutachterstelle für Gerichte und Behörden in allen Berufs- und Fachfragen Benennung von Gutachtern und Sachverständigen
- Berufsständisches Versorgungswerk
Die Organe der Zahnärztekammer
Organe der Kammer sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Die Delegiertenversammlung beschließt über rechtliche Vorschriften, wie Satzungen und Ordnungen. Der Vorstand nimmt die ständigen Aufgaben wahr und bereitet die Beschlüsse vor.
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